Der Elternbeirat (EB) und die Klassenelternsprecher (KES) werden jedes Schuljahr auf dem ersten Elternabend gewählt.
Kompetenzen und Zuständigkeiten
Die KES in der Klasse
- bereiten Elternabende in Zusammenarbeit mit den Pädagogen vor, unterstützen bei der Durchführung
- organisieren Kennenlern-/sonstige Elterntreffen
- zeigen sich offen bzw. fragen aktiv Wünsche, Anregungen, Fragen, Kritik aus der Elternschaft ab und kommunizieren diese an den EB
Der EB ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler. Er tritt 5 bis 6 mal jährlich in Sitzungen zusammen und wirkt in Angelegenheiten, die schulübergreifend von Bedeutung sind, durch gewählte Vertreter in den entsprechenden Gremien (zum Beispiel Schulkonferenz) mit.
Der EB
- gestaltet und unterstützt zusammen mit Leitungsteam, Pädagogen und Schülern Veranstaltungen wie den „Tag der offenen Tür“ oder den Einschulungstag
- nimmt mit seinem Stimmrecht gestaltend an Schulgremien und Klausur/en teil
- motiviert Eltern (auch mit und über die KES), sich aktiv mit Vorschlägen, Ideen, ihren individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten in die Schule einzubringen
EB = Elternbeirat
- 1 pro Klasse + ggf. Vertretung
- Teilnahme an EB-Sitzungen
- Schulübergreifende Themen
- Votum in Schulgremien
- 2 gewählte Vorsitzende sowie gewählte Stufensprecher pro Stufe (GS, MS, EKP, OS, MonteVita)
KES = Klassenelternsprecher
- 1 pro Klasse + ggf. Vertretung
- Unterstützt Pädagogen klassenintern
- Bindeglied Eltern – Pädagogen
- Bindeglied Klasse – EB